{"id":1830,"date":"2020-08-19T19:49:33","date_gmt":"2020-08-19T17:49:33","guid":{"rendered":"https:\/\/riebelgmbh.de\/?page_id=1830"},"modified":"2020-08-20T16:18:41","modified_gmt":"2020-08-20T14:18:41","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/riebelgmbh.de\/?page_id=1830","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<h2>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen\ufeff<\/h2>\n\n\n\n<h4><strong>Artikel 1<\/strong><br><strong>Allgemeines und Geltungsbereich<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>1. Die nachstehenden AGB sind Bestandteil der zwischen der Riebel Veranstaltungsservice GmbH und dem Kunden geschlossenen Vertr\u00e4ge. Sie richten sich insoweit ausschlie\u00dflich an den gewerblichen Kunden bzw. Unternehmer i.S. von \u00a7 14 BGB.<br>2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Riebel Veranstaltungsservice GmbH erkennt diese vollst\u00e4ndig oder teilweise ausdr\u00fccklich an.<br>3. Die nachstehenden AGB der Riebel Veranstaltungsservice GmbH gelten insbesondere auch dann, wenn bei entgegenstehenden oder abweichenden AGB des Kunden dieser Leistungen der Riebel Veranstaltungsservice GmbH insoweit vorbehaltlos in Anspruch bzw. entgegennimmt.<br>4. Die Angebote der Riebel Veranstaltungsservice GmbH sind grunds\u00e4tzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter sowie die Auftragsbest\u00e4tigung durch die Riebel Veranstaltungsservice GmbH bed\u00fcrfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform.<br>5. Die Riebel Veranstaltungsservice GmbH wird innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Auftragserteilung erkl\u00e4ren, ob das Angebot angenommen wird oder nicht. F\u00fcr den Fall der Annahme wird die Riebel Veranstaltungsservice GmbH innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Auftragserteilung dem Mieter eine Auftragsbest\u00e4tigung zusenden. Mit Zugang der Auftragsbest\u00e4tigung gilt der Vertrag als geschlossen.<\/p>\n\n\n\n<h4 id=\"block-a1d7f513-63e9-4bcb-90ec-846a6977708a\"><strong>Artikel 2<\/strong><br><strong>Leistungsumfang<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Die von der Riebel Veranstaltungsservice GmbH geschuldete Leistung bestimmt sich ausschlie\u00dflich nach dem geschlossenen Vertrag, der Auftragsbest\u00e4tigung und den erg\u00e4nzenden Bestimmungen in den nachfolgenden AGB.<\/p>\n\n\n\n<h4 id=\"block-2610b818-dfad-4abc-bdf5-8210bb86c02b\"><strong>Artikel <\/strong>3<br><strong>Kundendaten<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Dauer des Vertragsverh\u00e4ltnisses und in den F\u00e4llen des Satzes 2 darf die Riebel Veranstaltungsservice GmbH die personenbezogenen Daten des Kunden unter Beachtung der geltenden datenschutzgesetzlichen Regelungen speichern und nutzen. Der Kunde ist auch nach Abwicklung des Vertragsverh\u00e4ltnisses mit dem Erhalt von Informationsmaterial der Riebel Veranstaltungsservice GmbH einverstanden.<\/p>\n\n\n\n<h4 id=\"block-2610b818-dfad-4abc-bdf5-8210bb86c02b\"><strong>Artikel <\/strong>4<br><strong>Zahlung und Zur\u00fcckbehaltung<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>1.\u00a0Haben die Parteien vereinbart, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt von Seiten des Kunden eine An- bzw. Vorauszahlung zu erfolgen hat, so ist die Riebel Veranstaltungsservice GmbH berechtigt, bei Ausbleiben derselben an der ihr obliegenden Leistung vollst\u00e4ndig ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht bis zur erfolgreichen Erbringung der Anzahlung auszu\u00fcben.<br>2.\u00a0Weiter ist die Riebel Veranstaltungsservice GmbH berechtigt, bei Ausbleiben der Anzahlung und einer Verzugslage von mehr als 14 Kalendertagen die Leistungserbringung in G\u00e4nze davon abh\u00e4ngig zu machen, dass \u00fcber die urspr\u00fcnglich vereinbarte Anzahlung hinaus die gesamte vereinbarte Gegenleistung gezahlt oder insoweit Sicherheit geleistet wird.<\/p>\n\n\n\n<h4 id=\"block-2610b818-dfad-4abc-bdf5-8210bb86c02b\"><strong>Artikel <\/strong>5<br><strong>Gebrauchs\u00fcberlassung<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>1.\u00a0Dem Kunden trifft die Obliegenheit nach \u00dcbernahme des Vertragsgegenstandes diesen zu pr\u00fcfen und erkennbare M\u00e4ngel sofort, vornehmlich schriftlich, gegen\u00fcber der Riebel Veranstaltungsservice GmbH anzuzeigen. Gleiches gilt f\u00fcr M\u00e4ngel, welche im Laufe des Vertragsverh\u00e4ltnisses auftreten. Unterl\u00e4sst der Kunde eine unverz\u00fcgliche M\u00e4ngelanzeige, so kann er deswegen weder die Gegenleistung mindern, noch ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht geltend machen. Unber\u00fchrt bleiben Anspr\u00fcche gem\u00e4\u00df Artikel 7.<br>2.\u00a0Der Kunde haftet f\u00fcr s\u00e4mtliche Sch\u00e4den, welche am Leistungsgegenstand der Riebel Veranstaltungsservice GmbH und \/ oder Eigentum und Verm\u00f6gen Dritter dadurch entstehen, dass eine M\u00e4ngelanzeige schuldhaft nicht oder versp\u00e4tet \u00fcbermittelt worden ist.<br>3.\u00a0Der Kunde \u00fcbernimmt ab \u00dcbernahme bis zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen R\u00fccknahme die Verkehrssicherungspflichten am Vertragsgegenstand. Wird die Riebel Veranstaltungsservice GmbH f\u00fcr Sch\u00e4den an Rechtsg\u00fctern Dritter w\u00e4hrend der Zeit der Gebrauchs\u00fcberlassung gleichwohl wirksam in Anspruch genommen, wird sie insoweit vom Kunden, soweit nicht ein eigenes Verschulden der Riebel Veranstaltungsservice GmbH gegeben ist, schadlos gestellt.<\/p>\n\n\n\n<h4 id=\"block-2610b818-dfad-4abc-bdf5-8210bb86c02b\"><strong>Artikel <\/strong>6<br><strong>Mitwirkung \/ Leistungsort<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>1.\u00a0Der Kunde hat daf\u00fcr zu sorgen, dass der Ort, an welchem die Leistung von der Riebel Veranstaltungsservice GmbH vertragsgem\u00e4\u00df zu erbringen ist, entsprechende Eignung aufweist. Dar\u00fcber hinaus ist es auch Aufgabe des Kunden ggf. erforderliche beh\u00f6rdliche Genehmigungen und \/ oder vergleichbare Auflagen von dritter Seite auf eigene Kosten einzuholen.<br>2.\u00a0Kann die Leistung von der Riebel Veranstaltungsservice GmbH am gew\u00fcnschten Ort nur mit zus\u00e4tzlichem Aufwand, welcher nicht Gegenstand des Vertrages ist, erbracht werden, so kann die Riebel Veranstaltungsservice GmbH den zus\u00e4tzlichen Aufwand dokumentieren und gegen\u00fcber dem Kunden berechnen. Die Riebel Veranstaltungsservice GmbH wird im Vorfeld unter Hinweis auf diese Klausel den Kunden \u00fcber die Mangelhaftigkeit des Leistungsortes in Kenntnis setzen und das voraussichtliche Aufwandsvolumen beziffern.<br>3.\u00a0Mit Ablauf einer evtl. fest vereinbarten Vertragslaufzeit und insoweit dann unberechtigter Weiternutzung durch den Kunden, tritt eine Vertragsverl\u00e4ngerung nicht ein. Gleichwohl schuldet der Kunde f\u00fcr die vertragswidrig genutzte Zeit Nutzungsentsch\u00e4digung auf Basis der Preisgestaltung im Vertrag.<br>4.\u00a0Gleiches gilt, wenn der Kunde die Riebel Veranstaltungsservice GmbH bei dem Abbau \/ Entfernung des Leistungsgegenstandes be- oder verhindert. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht diesbez\u00fcglich steht dem Kunden nicht zu, es sei denn dieses kann aufgrund einer unstreitigen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderung begr\u00fcndet werden.<br>5.\u00a0In den F\u00e4llen der Ziffern 4 und 5 bleibt ein eventueller Anspruch auf Schadenersatz der Riebel Veranstaltungsservice GmbH gegen\u00fcber dem Kunden unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<h4 id=\"block-2610b818-dfad-4abc-bdf5-8210bb86c02b\"><strong>Artikel <\/strong>7<br><strong>Vorzeitige Vertragsbeendigung \/ Nicht-Abrufen der Leistung<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>1.\u00a0Der Vertrag kann vorzeitig nur aus wichtigem Grund gek\u00fcndigt werden.<br>2.\u00a0Wird seitens des Kunden eine K\u00fcndigung ausgesprochen, f\u00fcr welche die Riebel Veranstaltungsservice GmbH keinen von ihr zu vertretenen Anlass gesetzt hat, so bleibt der Kunde verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Gegenleistung zu zahlen; gleiches gilt im Falle, dass der Kunde die Leistung nicht abruft bzw. die Leistungserbringung durch fehlende Mitwirkung, jeweils nach angemessener Fristsetzung verhindert.<br>3.\u00a0In beiden F\u00e4llen hat sich die Riebel Veranstaltungsservice GmbH ersparte Aufwendungen oder anderweitige Vorteile anrechnen zu lassen.<br>4.\u00a0Der Mieter hat das Recht, den Vertrag bis sp\u00e4testens 3 Tage vor Mietbeginn ohne Einhaltung weiterer Fristen gegen Zahlung einer Abstandsgeb\u00fchr zu k\u00fcndigen (Stornierung). Die K\u00fcndigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Abstandsgeb\u00fchr ist zum Zeitpunkt der K\u00fcndigung f\u00e4llig und betr\u00e4gt<\/p>\n\n\n\n<p>50 % des vereinbarten Mietpreises, wenn sp\u00e4testens 30 Werktage vor Mietbeginn storniert wird,<br>80 % des vereinbarten Mietpreises, wenn sp\u00e4testens 14 Werktage vor Mietbeginn storniert wird,<br>100 % des vereinbarten Mietpreises, wenn weniger als 14 Werktage vor Mietbeginn storniert wird.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des K\u00fcndigungsschreibens bei der Riebel Veranstaltungsservice GmbH ma\u00dfgeblich.<\/p>\n\n\n\n<h4 id=\"block-2610b818-dfad-4abc-bdf5-8210bb86c02b\"><strong>Artikel <\/strong>8<br><strong>Gew\u00e4hrleistung durch Rieben Veranstaltungsservice GmbH<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>1.\u00a0Tritt an der Leistung, welche die Riebel Veranstaltungsservice GmbH zu erbringen hat, ein Mangel auf, so ist die Riebel Veranstaltungsservice GmbH ungeachtet der Regelung in Artikel 4 verpflichtet, diesen nach entsprechender Anzeige auf eigene Kosten zu beseitigen. Die M\u00e4ngelanzeige an die Riebel Veranstaltungsservice GmbH soll zum Zwecke der Dokumentation schriftlich erfolgen.<br>2.\u00a0Kommt die Riebel Veranstaltungsservice GmbH in angemessener Zeit der M\u00e4ngelbeseitigung nicht nach, so kann der Kunde weitergehende Rechte diesbez\u00fcglich erst geltend machen, wenn eine entsprechende schriftlich erfolgte Aufforderung mit angemessener Fristsetzung gegen\u00fcber der Riebel Veranstaltungsservice GmbH fruchtlos verstrichen ist.<\/p>\n\n\n\n<h4 id=\"block-2610b818-dfad-4abc-bdf5-8210bb86c02b\"><strong>Artikel <\/strong>9<br><strong>Haftungsbegrenzung<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>1.\u00a0Die Riebel Veranstaltungsservice GmbH haftet f\u00fcr die Verletzung von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit bei eigenen vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen sowie f\u00fcr Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen.<br>2.\u00a0Im \u00dcbrigen sind Schadenersatzanspr\u00fcche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, sofern die Riebel Veranstaltungsservice GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen lediglich einfache Fahrl\u00e4ssigkeit trifft. Die vorstehende Beschr\u00e4nkung gilt dann nicht, wenn von Seiten der Riebel Veranstaltungsservice GmbH gegen wesentliche Vertragspflichten versto\u00dfen worden ist.<br>3.\u00a0Schadenersatzanspr\u00fcche gegen\u00fcber der Riebel Veranstaltungsservice GmbH gem\u00e4\u00df Ziffer 2 verj\u00e4hren sechs Monate nach Anspruchsentstehung.<\/p>\n\n\n\n<h4 id=\"block-2610b818-dfad-4abc-bdf5-8210bb86c02b\"><strong>Artikel <\/strong>10<br><strong>Haftungsausschluss<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Sind im Vertrag feste Leistungszeiten bzw. ein fester Leistungszeitraum vereinbart und kann die Riebel Veranstaltungsservice GmbH die Termine aufgrund nicht von ihr zu vertretender Umst\u00e4nde, wie beispielsweise Arbeitskampf, Unwetter o.\u00e4. nicht einhalten, so trifft die Riebel Veranstaltungsservice GmbH keine Haftung insoweit.<\/p>\n\n\n\n<h4 id=\"block-2610b818-dfad-4abc-bdf5-8210bb86c02b\"><strong>Artikel <\/strong>11<br><strong>Haftung des Kunden<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>1.\u00a0Der Kunde haftet f\u00fcr jeden Verlust, Schaden und Verschlechterung des Leistungsgegenstandes soweit ihm Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz zu Last f\u00e4llt.<br>2.\u00a0Anspr\u00fcche wegen Verschlechterung und \/ oder Untergang des \u00fcberlassenen Gegenstandes verj\u00e4hren, soweit das Gesetz keine l\u00e4ngere Frist vorsieht, nach einem Jahr, gerechnet ab \u00dcbergabe des Gegenstandes an die Riebel Veranstaltungsservice GmbH.<br>3.\u00a0Der Kunde verpflichtet sich, f\u00fcr die Zeit der vertraglichen Inanspruchnahme der Leistung einschlie\u00dflich einer verl\u00e4ngerten Inanspruchnahme gem\u00e4\u00df Artikel 5 Ziffer 3 eine Sachversicherung auf Zeitwert-Basis abzuschlie\u00dfen, welche den Leistungsgegenstand gegen Verlust, Diebstahl, Besch\u00e4digung, Sch\u00e4den durch Vandalismus, Untergang, insbesondere durch Elementarsch\u00e4den abdeckt. Die Kosten gehen hierbei zu Lasten des Kunden.<br>4.\u00a0Die Riebel Veranstaltungsservice GmbH ist berechtigt, die Leistungserbringung von einem entsprechenden Versicherungsnachweis abh\u00e4ngig zu machen.<br>5.\u00a0Der Kunde ist verpflichtet, das allgemein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Besch\u00e4digung, Haftpflicht) ordnungsgem\u00e4\u00df und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist der Riebel Veranstaltungsservice GmbH auf Verlangen nachzuweisen. Auf ausdr\u00fccklichen Wunsch des Mieters \u00fcbernimmt die Riebel Veranstaltungsservice GmbH die Versicherung gegen Berechnung der Kosten.<\/p>\n\n\n\n<h4 id=\"block-2610b818-dfad-4abc-bdf5-8210bb86c02b\"><strong>Artikel 12<\/strong><br><strong>Erg\u00e4nzende Bedingungen bei Kaufvertr\u00e4gen<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Ist Gegenstand des Vertrages zwischen der Riebel Veranstaltungsservice GmbH und dem Kunden der Erwerb von Gegenst\u00e4nden, gelten zus\u00e4tzlich die nachstehenden Regelungen.<br>1.\u00a0Das Eigentum am Kaufgegenstand verbleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Kaufpreiszahlung bei der Riebel Veranstaltungsservice GmbH. Im Falle, dass der Kunde den Gegenstand weiterver\u00e4u\u00dfert, tritt er den ihm zustehenden Kaufpreisanspruch hiermit an die Riebel Veranstaltungsservice GmbH ab. Die Riebel Veranstaltungsservice GmbH nimmt die Abtretung an und ist dar\u00fcber hinaus berechtigt nach Eintritt einer Verzugslage die Abtretung offen zu legen.<br>2.\u00a0Handelt es sich bei dem Kaufgegenstand um einen gebrauchten Artikel, so erfolgt die Ver\u00e4u\u00dferung unter Ausschluss jeglicher Gew\u00e4hrleistung; unber\u00fchrt bleibt die Haftung f\u00fcr Vorsatz und Arglist.<br>3.\u00a0Handelt es sich um eine neue Sache, betr\u00e4gt die Gew\u00e4hrleistungszeit 12 Monate und bestimmt sich inhaltlich nach Erf\u00fcllung der Untersuchungs- und R\u00fcgeobliegenheit gem\u00e4\u00df \u00a7 377 HGB nach den gesetzlichen Vorschriften.<br>4.\u00a0Die Haftungsbegrenzungen gem\u00e4\u00df Art. 8 und 9 gelten gleicherma\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<h4 id=\"block-2610b818-dfad-4abc-bdf5-8210bb86c02b\"><strong>Artikel 13<\/strong><br><strong>Erg\u00e4nzende Bedingungen bei Mietvertr\u00e4gen<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Ist Gegenstand des Vertrages zwischen der Riebel Veranstaltungsservice GmbH und dem Kunden die entgeltliche \u00dcberlassung von Gegenst\u00e4nden ohne Dienst- oder Werkleistung, gelten zus\u00e4tzlich die nachstehenden Regelungen.<br>1.\u00a0Soweit nichts Anderes vereinbart ist, hat der Kunde auf eigene Kosten die Mietsache bei der Riebel Veranstaltungsservice GmbH abzuholen und nach Nutzungsende dorthin zu verbringen.<br>2.\u00a0Den Kunden trifft die ausschlie\u00dfliche Verkehrssicherungspflicht f\u00fcr die Mietsache.<br>3.\u00a0Die Haftungsbegrenzungen gem\u00e4\u00df Art. 8 und 9 gelten gleicherma\u00dfen.<br>4.\u00a0Anspr\u00fcche wegen Verschlechterung und \/ oder Untergang des \u00fcberlassenen Gegenstandes verj\u00e4hren nach einem Jahr, gerechnet ab \u00dcbergabe des Gegenstandes an die Riebel Veranstaltungsservice GmbH.<\/p>\n\n\n\n<h4 id=\"block-2610b818-dfad-4abc-bdf5-8210bb86c02b\"><strong>Artikel <\/strong>14<br><strong>Gerichtsstand<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>1.\u00a0Als Gerichtsstand f\u00fcr s\u00e4mtliche Auseinandersetzungen bzw. Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag vereinbaren die Parteien als Unternehmer im Sinne von \u00a714 BGB bzw. Kaufleute im Sinne des HGB nach \u00a7 38 ZPO, soweit zul\u00e4ssig, Mainz.<br>2.\u00a0Der geschlossene Vertrag unterliegt ausschlie\u00dflich dem Recht der Bundesrepublik.<\/p>\n\n\n\n<h4 id=\"block-2610b818-dfad-4abc-bdf5-8210bb86c02b\"><strong>Artikel <\/strong>15<br><strong>Salvatorische Klausel<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>F\u00fcr den Fall, dass eine Klausel in G\u00e4nze oder zum Teil unwirksam sein sollte, ber\u00fchrt dies die Wirksamkeit des Vertrages bzw. die Einbeziehung der \u00fcbrigen AGB nicht.\u00a0Anstelle\u00a0der unwirksamen Klausel soll eine solche treten, welche dem Geist der urspr\u00fcnglichen Klausel in Verbindung mit dem Geist des Vertrages am n\u00e4chsten kommt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen\ufeff Artikel 1Allgemeines und Geltungsbereich 1. 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